ANDERE DIENSTLEISTUNGEN, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT VOM WIRTSCHAFTSPRÜFER
Wir können einen bestimmten Rechnungsposten (z.B .Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagevermögen, usw.) oder speziell vorbereiteten Einzelbericht (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, etc.) überprüfen:
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Nachweisaufgaben
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Zielprüfungen
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Vereinbarte Prüfungshandlungen
Die Unternehmensleitung oder der Besitzer muss möglicherweise einen Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des Gesetzes einreichen, z.B.:
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Überprüfung der Unternehmensreorganisation (Artikel 340 des Handelsrechts):
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Prüfung des Plans der Vermögensallokation im Falle der Unternehmensliquidation.